AufgabeHilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (wirtschaftlich)

Junge Volljährige haben von 18 bis 21 Jahren Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt, etwa bei sozialen Problemen oder Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu müssen sie einen Antrag stellen.
Die Hilfen zielen darauf ab, die jungen Leute bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und sie zu selbstständiger Lebensführung zu befähigen. Die Betreuung des jungen Volljährigen kann in Einzelfällen auch bis zum Alter von 27 Jahren verlängert werden. Wichtig für den Erfolg der Hilfe ist die Mitwirkung der jungen Männer oder Frauen.

Kontaktinformationen:

Weitere Informationen und Ihren wohnortbezogenen Ansprechpartner finden Sie beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)!

Bitte vereinbaren Sie stets einen Termin!

Entstehende Kosten:

Die Elternteile sowie der junge Volljährige werden je nach Art der gewährten Hilfe zu den Kosten der Hilfe herangezogen (§ 91 Abs. 8 SGB VIII).
  • Vollzeitpflege

    Pflegeeltern

  • Kindertagespflege

    Kindertagespflege

  • Familienwegweiser

    Familienwegweiser

  • Familienbildung

    Familienbildung

  • Bildung und Integration

    Bildung und Integration

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